Zusätzliche Betreuungsleistungen für

  • Pflegebedürftige mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung
  • Pflegebedürftige mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen
  • Pflegebedürftige mit geistigen Behinderungen
  • Pflegebedürftige mit psychischen Erkrankungen

Wir bieten Ihnen im Rahmen des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes folgende Leistungen an:

  • Beaufsichtigung, insbesondere zur Entlastung pflegender Angehöriger bei Störung des Tages-/Nachtrhythmusses, bei Gefahr des unkontrollierten Verlassens der Wohnung und/oder des Verkennens oder Verursachens gefährdender Situationen
  • Training von Alltagskompetenzen und tagesstrukturierender Maßnahmen
  • Anleitung und Unterstützung bei der Aufnahme sinnhafter Betätigungen oder Beschäftigungen
  • Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten
  • Gespräche führen, Unterhaltung fördern mit dem Ziel der Aktivierung
  • Entlastung der Angehörigen, um z. B. selbst einen Arzt- oder Frisörbesuch zu ermöglichen

Im Rahmen des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes können wir für Sie jährlich bis zu 37 Einsätze à 1 Stunde zu einem Preis von jeweils 31,76 € incl. Hausbesuchspauschale erbringen, die wir direkt mit Ihnen abrechnen. Es sind auch Einsätze von mehreren Stunden möglich. Ihre Pflegekasse erstattet Ihnen monatlich einen Betrag bis zu 100,00 € nach Vorlage unserer Rechnungen. In Ausnahmefällen werden sogar bis zu 200,00 € pro Monat erstattet. Außerdem steht auf Antrag zusätzlich die stundenweise Verhinderungspflege mit einem betrag von 1.470,00 €, ab 2010 ein Betrag von 1.510,00 € und ab 2012 ein Betrag von 1.550,00 € jährlich zur Verfügung. Der erhöhte Hilfebedarf muss durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt werden.

Publiziert am: Montag, 20. September 2010 (17992 mal gelesen)
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